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Autor Beitrag
025
23.06.2010, 21:08
Snut



Ihr missversteht etwas bei dem Haftbefehl. Es handelt sich um einen "Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung", das beudetet nur, dass er Notfalls polizeilich gezwungen wird sein Vermögen offenzulegen bzw. seine Wertgegenstände zu pfänden. Es handelt sich also nur um eine harte Drohung.

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